Aufzugsbefreiung
- Unsere Mitarbeiter sind alle TÜV-geprüfte Aufzugswärter, die ohne Einzelprüfungen an den jeweiligen Aufzugstypen Befreiungen durchführen dürfen.
- Bei einer einmaligen Begehung werden alle für eine Befreiung relevanten Örtlichkeiten (z.B. Lage des Maschinenraumes, die Haltestellen etc.) protokolliert und eine entsprechende Dienstanweisung wird erstellt.
- Nach der Befreiung der eingeschlossenen Personen wird der Aufzug außer Betrieb genommen und der Auftraggeber wird informiert.
